Autorenlesung - Welcher Umsatzsteuersatz gilt da eigentlich?

 

Zu dieser Frage gibt es offenbar mehrere, sich widersprechende Antworten. Die bislang brauchbarste habe ich hier gefunden: 

 

https://www.deubner-steuern.de/news/steuerberatung/details/artikel/umsatzsteuer-bei-autorenlesungen.html.

In dem zitierten Urteil des BFH von 2015 geht es knapp zusammengefasst darum, dass reines Vorlesen mit 19% besteuert wird. Wenn der Autor / die Autorin jedoch durch Wechsel der Stimmlage, Lautstärke, durch Gestik oder zwischengeschobene Erläuterungen in den Köpfen der Zuhörenden Emotionen hervorruft (!), dann ist es eine theaterähnliche Darbietung, die nur mit 7% zu besteuern ist. Ein Tipp: Bitte den Veranstalter "Szenische Lesung" in den Vertrag zu schreiben, rufe in den Köpfen deiner Zuhörer möglichst viele Emotionen hervor, bringe sie möglichst oft zum Lachen oder Heulen oder Gruseln, dann bist du auf der sicheren Seite :-)

(wb 2021)